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Heizungssanierung
Welche Themen im Bereich der Heizungssanierung sind wichtig für Sie ?
Rund 77% der Heizungsanlagen in Deutschland sind laut Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks veraltet und belasten die Umwelt . Die Investition in eine Heizungssanierung kommt aber nicht nur der Umwelt, sondern auch Ihrem Geldbeutel und Ihrem Wohnkomfort kommt es zugute.
Der in die Jahre gekommene Heizungsaltbestand hat gleich mehrere Auswirkungen: Zum einen bringen veraltete Heizsysteme einen erheblichen Mehrverbrauch fossiler Brennstoffe mit sich und sind daher im Betrieb auch deutlich teurer. Zum anderen leidet nicht nur der Geldbeutel, sondern auch die Umwelt unter der alten Technik: Je größer der Verbrauch fossiler Brennstoffe in der alten Gas- oder Ölheizung ausfällt, desto mehr klimaschädliches CO2 wird auch emittiert.
Offene Fragen, die wir Ihnen wie folgt beantworten
Welche Punkte im Rahmen einer Heizungssanierung sind besonders wichtig?
· Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Heizungsmodernisieren
· Welche verschiedenen Heizsysteme gibt es?
· Welche Fördermaßnahmen bzw. Finanzierungsmöglichkeiten können Sie in Anspruch nehmen?
Rechtliches zum Thema Heizungssanierung
Um die umweltpolitischen Ziele erreichen zu können, möchte der Gesetzgeber veraltete Heizanlagen nach und nach durch moderne Heizsysteme ersetzen. Aus diesem Grund sind beim Thema Heizungssanierung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Heizungssanierung werden im Wesentlichen in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im GEG wurden die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.
Austauschpflicht nach §72 GEG
Ist auch Ihre Heizanlage betroffen?
Die meisten Heizungen müssen nach einer gewissen Zeit ausgetauscht werden. Ihre auch?
Der § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (ehemals § 10 der EnEV) legt fest, dass Sie Heizkessel austauschen müssen, die über 30 Jahre alt sind und nicht mit Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik arbeiten. Mit dieser Regelung will man sehr umweltschädliche und ineffiziente Heizkessel sukzessive aus Bestandsgebäuden entfernen und somit die CO2-Emissionen nachhaltig senken.
Auch bei diesem Gesetz gibt es natürlich Ausnahmen. So sind Heizgeräte mit einer Heizleistung unter 4 und über 400 kW von der Regelung ausgenommen. Darüber hinaus gibt es auch keine Austauschpflicht für die Heizung, wenn Sie Hausbesitzer einer Immobilie mit höchstens zwei Wohnungen sind und diese seit dem 1. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnen. Gab es einen Eigentumsübergang, gilt danach eine Frist von zwei Jahren für die Heizungssanierung.
Fortsetzung folgt......
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