Wärmeschutznachweis nach GEG für den Bauantrag
Verwechseln Sie bitte nicht den Wärmeschutznachweis mit dem Energieausweis!
Bei dem Wärmeschutznachweis handelt es sich nämlich um einen bautechnischen Nachweis der von der Baubehörde vor Ausstellung einer Baugenehmigung gefordert wird.
Wärmeschutznachweise dürfen nur fach- und sachkundige Planer ausstellen
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Wärmeschutznachweis?

Früher war Wärmeschutznachweis verknüpft mit der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die gesetzliche Grundlage des Wärmeschutznachweises ist jetzt seit November 2020 das Gebäudeenergiegesetz.
Man nennt es auch kurz gesagt GEG.
Die einzelnen Bundesländer haben die Landesbauordnungen entsprechend auf Basis des Wärmeschutznachweises für die Einreichung des Bauantrages geändert.
Das Gebäudeenergiegesetz gilt für den Neubau als auch für die Bestands-Baumaßnahmen sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Sie ist gleichzeitig auch die Grundlage für den Energieausweis.

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